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Deutschland: Tierschutz im GrundgesetzDeutsche Tierhilfswerk fordert VerbandsklagerechtP R E S S E M I T T E I L U N G DEUTSCHES TIERHILFSWERK e.V., Deutschlands große Tier- und Artenschutzorganisation Am 12.06.2005 steht der 'Tierschutz" drei Jahre im Grundgesetz Das Deutsche Tierhilfswerk zieht eine negative Bilanz und fordert daher das Verbandsklagerecht! München/Berlin, 13.06.2005. Der 12. Juni 2002 war ein großer Tag für den Tierschutz. Mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit entschied damals der Deutsche Bundestag, den Schutz der Tiere als Staatsziel in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. 'Für diese Grundgesetzänderung hat das Deutsche Tierhilfswerk mit seinen Kooperationspartnern gemeinsam mit vielen anderen Tierschutzorganisationen in ganz Deutschland lange gerungen", so Judith Schmalzl vom Deutschen Tierhilfswerk (DTHW) in München. Drei Jahre danach soll die Frage beantwortet werden, was diese Staatszielbestimmung tatsächlich dem Tierschutz gebracht hat. Eine Grundgesetzänderung für sich gesehen bringt noch keine Veränderung, bringt kein Umdenken bei denen, die sich über die Rechte der Tiere bedenkenlos und zum großen Teil auch skrupellos hinwegsetzen. Grundrechte setzen zunächst ein Signal für all diejenigen, die mit Tieren umgehen, die von Tieren leben, für die Bürokratie, die in ihrem Handeln auf die Einhaltung der Grundrechte zu achten haben und für die Rechtsprechung, die den Grundrechten Geltung verschaffen soll. Sie setzen aber nicht nur ein Signal, sie sind Richtschnur unseres Denkens und Handelns. Grundrechte entfalten ihre Wirkung erst dadurch, dass sie Bestandteil des Denkens und des Handelns werden - Grundrechte müssen aktiv 'gelebt" werden. Dem Tierschutz geht es aber wie einigen anderen unserer Grundrechten so, dass sie nahezu ausschließlich deklaratorische Bedeutung haben - sie stehen mit ihren Aussagen im Gesetz, aber Wirkung entfalten sie kaum. Dem Tierschutz im Grundrecht geht es da besonders schlecht. Wer kann sich darauf berufen, dass dem Tierschutz weiter Hohn gesprochen wird bei der in Deutschland verbreiteten intensiven Massentierhaltung. Wer kann sich darauf berufen, dass Tiere eingepfercht in Lastwägen quer durch die Lande gefahren werden und entsetzliche Qualen leiden. Tiere sollen geschützt werden, aber wer kann dieses Recht der Tiere einklagen? Das Deutsche Tierhilfswerk e.V., das sich dem Tierschutz verschrieben hat, all die Verbände und Einrichtungen, die sich dem Tierschutzgedanken verpflichtet fühlen, können weiter nur auf Missstände hinweisen, können sich zum Anwalt der Tiere machen, ohne deren Rechte einklagen zu können. Der Tierschutz im Grundrecht bleibt als Mittel im Ringen um den Schutz der Tiere ein stumpfes Werkzeug. Daher, so fordert Judith Schmalzl vom Deutschen Tierhilfswerk, 'ist ein Verbandsklagerecht unabdingbar, um überall dort, wo der Schutz der Tiere aus nicht nachvollziehbaren Gründen missachtet wird, das im Grundgesetz verankerte Recht auch einklagen zu können". Deshalb ist drei Jahre nach Aufnahme des Tierschutzes im Grundgesetz die nüchterne Bilanz zu ziehen, dass zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan wurde, der Idee aber, die Situation der lebenden Tiere zu verbessern, man nicht merklich näher gekommen ist. DEUTSCHES TIERHILFSWERK E.V. Pressestelle Kaiserdamm 97 14057 Berlin Tel.: 030-301038-33 Fax: 030-301038-34
Link: Gruene wollen mehr Tierschutz Link: Tierschutz und Kultur Date: 2005-06-14
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