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Deutschland: "Keine Jagd auf meinem Grundstück!"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 26.6.2012 das Urteil im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland” verkündet. In seinem Urteil der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen....
Link: Fischer im Tzunami - Störrischer Jägerpräsident steht nach dem Aus der Zwangsbejagung vor der Zeitenwende Link: Jagdrecht: Pflicht zur Duldung der Jagd auf fremden Grundstück aufgehoben Link: Jäger sollen Friedhofs-Reh erlegen - Rendsburg Link: Vegetarischer Waldbesitzer darf Jagd verbieten Date: Mo. 2. Juli 2012
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