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Deutschland: Covance - Noch eine gerichtliche Niederlage fuer das AffenlaborAktuellste Informationen zu diesem TerminDas Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied jetzt in letzter Instanz, dass auch die Muensteraner Initiative fuer Tierrechte e.V. (MIT) die bei Covance mit versteckter Kamera gemachten Filmaufnahmen der Oeffentlichkeit zeigen darf. Der Verein muss das zuvor vom Landgericht Muenster verhaengte Ordnungsgeld von 2.000 Euro nicht bezahlen. Covance hingegen muss nun alle Kosten des Rechtsstreits tragen. Als Elona Haverbeck von der MIT im August d.J. eine Demo in Muenster mit Vorfuehrung des Frontal 21-Beitrages anmeldete, verliess sie sich auf das erst kurz zuvor ergangene Urteil des OLG, demzufolge sie Covance-Aufnahmen (mit wenigen Ausnahmen) zeigen darf. Doch schon am Tag vor der Veranstaltung flatterte der MIT eine Zahlungsaufforderung der Covance-Anwaelte ins Haus. 5.000 Euro sollten sie zahlen, wenn sie den Film zeigen wuerden. Die Begruendung der Forderung lag in einer Unterlassungserklaerung,die die MIT bereits im Januar unterzeichnet hatte. Elona Haverbeck liess sich nicht einschuechtern und zeigte den Film trotzdem. Das Landgericht Muenster verfuegte daraufhin ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro, weil sich die MIT nicht an die Unterlassungserklaerung gehalten habe. Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Menschen fuer Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. legte Widerspruch ein. Mit Erfolg! Das jetzt ergangene Urteil des OLG Hamm hob das vom Landgericht Muenster verhaengte Ordnungsgeld auf und erlaubt der MIT das Bildmaterial (mit Ausnahme des Films "Vergiftet fuer den Profit") zu zeigen - genau wie die meisten anderen Parteien, deren Faelle bislang vor Gericht verhandelt worden sind. Fuer Covance ging der Schuss nach hinten los, denn die Firma muss nun die Kosten des Rechtsstreits - mehrere Tausend Euro - uebernehmen.
Date: 2004-12-02
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