![]() |
European Vegetarian and Animal News Alliance (EVANA) |
Select language: en de fr pt es it nl ro sl sq sv |
|---|
|
Book recommendation:
Join us on ![]() Facebook! RSS engl. RSS all lang. Donation to EVANA. |
Deutschland/Hessen: Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes25. Juni 2012Auszug: § 15 Betreten des Waldes, Reiten und Fahren (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes und der nachfolgenden Absätze 2 bis 4 betreten. (2) Dem Betreten gleichgestellt sind das 1. Radfahren, 2. Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen sowie 3. Reiten auf festen Waldwegen und auf Straßen im Wald. Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. (3) Jedermann hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird...
Link: Neues Waldgesetz sorgt für Aufruhr Date: 2012-07-12
|
|
|||||||||||||||||