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EU: Gerichtshof untersagt Frühjahrsjagd auf Malta

IP/08/647
Brüssel, den 25. April 2008

Der Europäische Gerichtshof hat gestern in einer Rechtssache im Zusammenhang mit der Frühjahrsvogeljagd auf Malta entschieden. Auf Ersuchen der Kommission, vorläufige Maßnahmen zu erlassen, ist der Gerichtshof zu dem Schluss gelangt, dass die maltesischen Behörden keine Rechtsgrundlage schaffen sollten, die das Bejagen von Vögeln im Frühjahr 2008 gestattet.

Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte diesbezüglich: „Der Gerichtsentscheid zeigt, wie wichtig es ist, das gemeinsame natürliche Erbe der EU zu schützen und die Vogeljagd in dem fraglichen Zeitraum zu verbieten. Die Anordnung betrifft zwar das Frühjahr 2008, die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass dieser Entscheid für das Vorgehen in den kommenden Jahren, auch in anderen Mitgliedstaaten, richtungsweisend ist.“

Zum dritten Mal ist der Gerichtshof der Aufforderung der Kommission nachgekommen und hat vorläufige Maßnahmen in Fällen erlassen, in denen die Kommission der Auffassung ist, dass die Umwelt unwiderruflich und spürbar geschädigt wird, wenn keine Schritte unternommen werden (die vorherigen Fälle betrafen die Frühjahrsjagd in der Region Ligurien, Italien, und ein Straßenbauprojekt im Rospuda-Tal)....


Source: Gerichtshof untersagt Frühjahrsjagd auf Malta
Author: EU:


Date: 2008-05-04