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Schweiz: Erfolge des VgT vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR):

Zensur eines TV-Spots für vegetarische Ernährung durch das Schweizer Fernsehen war menschenrechtswidrig - zum zweiten mal!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hiess am 28. Juni 2001 die Beschwerde des VgT gegen die Zensur seines Werbespots für vegetarische Ernährung gut. Die Zensur hat die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt. Dem VgT wurde eine Entschädigung von Fr 20'000 zugesprochen. Das Urteil wurde einstimmig gefasst, einschliesslich des Vertreters der Schweiz, Professor Luzius Wildhaber, der damals als Präsident des Gerichtshofes amtete......

Am 4. Oktober 2007 hat der EGMR auch diese zweite Beschwerde gegen die Zensur des TV-Spots gutgeheissen und erneut eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit festgestellt *)

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Der unerwuenschte Text: "Haben Sie gewusst, dass ein Hausschwein im Freien instinktiv ein Nest baut? Unser Hausschwein ist intelligent, bewegungsfreudig, und hat einen ausgeprägten Familiensinn. In der Schweiz leben die meisten Schweine unter KZ-ähnlichen Bedingungen in Intensivhaltung. Eingesperrt auf engstem Raum und zur Bewegungslosigkeit gezwungen, verbringen die Tiere ihr ganzes Leben vollgestopft mit Medikamenten und chemischen Futterzusätzen. Essen Sie weniger Fleisch - Ihrer Gesundheit, den Tieren und der Umwelt zuliebe."










Source: *) Alle Einzelheiten ueber das Verfahren
Author: VGT CH

Link: Werbespot

Date: 2007-10-05