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Deutschland: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 3/2007 vom 12. Januar 2007
Zum Beschluss vom 13. Dezember 2006 – 1 BvR 2084/05 –

Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

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Nach dem Bundesjagdgesetz bilden zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 ha an, die im Eigentum ein und derselben Person stehen, einen Eigenjagdbezirk. Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden kraft Gesetzes eine Jagdgenossenschaft. Ihr steht im gemeinschaftlichen Jagdbezirk das Jagdausübungsrecht zu. Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung....


Quelle: Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß
Autor: Bundesverfassungsgericht


Date: So. 14. Januar 2007